Dr. Dominik Stockinger -
Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
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Mutter-Kind-Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft - Mutter

Pflichtuntersuchungen

Interne Untersuchung

zwischen 17. und 20. SSW (Schwangerschaftswoche)

umfassende Anamnese der Mutter laut EKP (Eltern-Kind-Pass)

Gesundheitsberatung der Mutter

 

Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest)

zwischen 35. und 28. SSW

Dieser kann in einem Labor als auch in der hausärztlichen Ordination durchgeführt werden.

 

Ablauf Glukosetoleranztest (etwa 2 Stunden)

  • Ankunft nüchtern in der Ordination (morgens)
  • Beginn: Blutabnahme und Bestimmung Blutzuckerspiegel Trinken von 300ml Zuckerlösung
  • nach 1 h: Blutabnahme und Bestimmung Blutzuckerspiegel
  • nach 2 h: Blutabnahme und Bestimmung Blutzuckerspiegel

Sie dürfen in dieser Zeit nicht essen und trinken und müssen während der Wartezeit sitzen!

  • Abschlussgespräch, evtl. Therapieempfehlung.

 

weitere Labor-Untersuchungen laut EKP

Alle weiteren im EKP vorgesehenen Labor-Untersuchungen können, sofern nicht direkt vom Gynäkologen veranlasst, in unserer Ordination oder einem Labor durchgeführt werden.

 

 

 

 

zusätzliche Untersuchungen

Titerbestimmungen

Bei einer Titerbestimmung werden die Antikörper gegen bestimmte Erkrankungen im Blut bestimmt.

Der Titer gibt an ob aufgrund eine früheren Erkrankung oder einer Impfung eine Immunität gegen die jeweilige Erkrankung besteht.

 

Im EKP sind Titerbestimmungen für Röteln und Toxoplasmose vorgesehen.

 

Wenn sie nicht sicher sind, ob sie in der Kindheit Varizellen (Windpocken, Schafblattern) und/oder Parvovirus (Ringelröteln) hatten, empfehlen wir bei Kinderwunsch oder zu Beginn der Schwangerschaft den jeweiligen Titer bestimmen zu lassen.

 

Auch der Rötelntiter kann schon bei bestehendem Kinderwunsch bestimmt werden, dann kann im Bedarfsfall eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden.



Vorsorgeuntersuchungen Kinder

Pflichtuntersuchungen

Die im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen können wahlweise vom Hausarzt oder vom Kinderarzt durchgeführt werden.

 

Erste EKP-Untersuchung Kind

erste Lebenswoche

  • bei stationärer Geburt im KH, wird diese häufig noch dort durchgeführt (inkl. Hüftultraschall)
  • bei ambulanter Geburt, vorzeitiger Entlassung, Hausgeburt Hebamme für die Nachbetreuung verpflichtend!                  Die EKP-Untersuchung ist beim Kinderarzt (inkl. Hüftultraschall) oder Hausarzt (Überweisung zum Hüftultraschall bei einem Radiologen) möglich. 

weitere EKP-Untersuchungen

achten sie sehr genau auf den Zeitraum in dem die Untersuchungen stattfinden müssen (im EKP angegeben).

  • können ohne Einschränkung beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt werden

Augenuntersuchung 

22.-26. Lebensmonat

  • die Augenuntersuchung um den 2. Geburtstag muss von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden - kümmern sie sich rechtzeitig um einen Termin!

 

 

Kinder-Impfungen

Impfungen

Der österreichische Impfplan sieht eine Reihe von Impfungen für Kinder ab vollendeter 6. Lebenswoche vor.

Diese Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten, die häufig mit schweren Komplikationen verbunden sind und manchmal sogar tödlich verlaufen.

 

zum aktuellen österreichischen Impfplan 

 

Gratis-Impfungen mit Impfgutscheinheft

Das Impfgutscheinheft erhalten sie beim Hausarzt oder Kinderarzt und erhalten damit die vorgesehenen Impfstoffe kostenlos bei uns, in jeder Hausapotheke und öffentlichen Apotheke.

Die Impfung wird gratis durchgeführt.

 

weitere empfohlene Impfungen

(nicht im kostenlosen Impfprogramm)

  • FSME (Zecken) ab dem 1. Geburtstag
  • Menigokokken (Gehirnhautentzündung) ab 2 Monaten
  • Varizellen (Windpocken) ab dem 1. Geburtstag

bis zum 15. Geburtstag werden die Impfungen in unserer Ordination kostenlos durchgeführt.

 

Eltern-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich

Werden alle EKP-Untersuchungen, empfohlenen Impfungen und Zahngesundheitsvorsorgeuntersuchungen durchgeführt, gibt es vom Land Oberösterreich eine Förderung in Höhe von € 375. Nach Antrag werden drei Teilbeträgen ausbezahlt.

Das Eltern-Kind-Zuschuss-Vorsorgeheft des Landes Oberösterreich mit allen Informationen und Antragsformularen erhalten sie bei uns in der Ordination. Sie können die Anträge auch online stellen. 

 

Impfungen nachholen?

Sie haben ihr Kind als Baby/Kleinkind nicht impfen lassen, möchten dies aber nachholen?

Es gibt die Möglichkeit entsprechende Impfstoffe kostenlos über den Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft zu beziehen.

zu bedenken ist: Nicht jeder Impfstoff ist für jede Altersgruppe zugelassen und verfügbar - später zu impfen ist aufwändig - aber machbar!


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Ärztefortbildungen

Bitte vereinbaren Sie vor ihrem Besuch telefonisch oder online einen Termin.

Tel: 07684/7191

Kontakt

Telefon: 07684/7191

Fax: 07684/7191-14

 

Forstern 26/2

4891 Pöndorf


Online-Terminvergabe

Freie Termine können online reserviert werden.

Sollten keine freien Termine mehr verfügbar sein und sie brauchen einen Akut-Termin rufen Sie uns bitte an.

Zur Terminvergabe

E-Befunde

 

Befunde und AU-Meldungen können wir über das E-Service-Portal nach Anforderung (nicht automatisch) für sie als PDF freigeben.

Überweisungen sind nicht möglich!

E-Services

Ordinationszeiten

Montag

7:30-11:30 Uhr

16:00-18:00 Uhr

Dienstag

8:00-11:00

Mittwoch

8:00-11:00

Donnerstag

8:00-11:00

Freitag

8:30 - 11:30 Uhr

15:00-17:00 Uhr

 

(Abendordination für Berufstätige, Schüler*innen und Notfälle)


Hausärztlicher Notdienst:

vom Festnetz 141

vom Handy aus  07612 141

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